Die Verteilung der unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern ist sehr unausgeglichen: Im Jahr 2016 haben Frauen rund 61% und Männer 39% der unbezahlten Arbeit übernommen. Insgesamt rund 2,8 Milliarden Arbeitsstunden werden für die Betreuung von Kindern und Erwachsenen aufgewendet. Vier Fünftel davon macht die unbezahlte Betreuungsarbeit für Kinder und pflegebedürftige Erwachsene in Familien aus, konkret sind dies 2,3 Milliarden Arbeitsstunden. Davon wiederum entfallen 2,1 Milliarden Stunden (über 90%) auf die Kinderbetreuung. Frauen und Männer arbeiten im Durchschnitt zwar etwa gleich viele Stunden, Frauen verrichten aber einen viel grösseren Teil der unbezahlten Arbeit und verdienen bei der bezahlten Arbeit im Schnitt weniger pro Stunde als Männer. Dadurch sind Frauen in der Erwerbsphase mit Lohneinbussen und schlechteren Karrieremöglichkeiten konfrontiert. Aber auch im Alter erleiden sie dadurch erheblich massive finanzielle Nachteile. Der sozialversicherungsrechtliche Schutz ist ungenügend. Einzig in der AHV wird die Betreuungsarbeit in einem sehr tiefen Ansatz angerechnet. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die unbezahlt geleistete Care-Arbeit für die Gesellschaft von grosser Bedeutung ist. Die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen ist eine wichtige, wertvolle und unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabe. Die Politik wie auch die Wirtschaft muss anerkennen, dass der Bedarf an Betreuungs- und Sorgearbeit konstant wächst und sie sich nicht weiter auf die Gratisarbeit von überwiegend Frauen stützen können. Auch Senior*innen, insbesondere die Frauen, leisten besonders viel Care-Arbeit: sie betreuen Enkelkinder, kranke Ehepartner*innen, sind aktiv in der Nachbarschaftshilfe etc. Im Generellen spricht man bei der unbezahlten Care Arbeit von den drei "R"s: "Recognition" (sichtbar machen, anerkennen, in Analysen einbeziehen), "Renumeration" (bessere Absicherung in der Altersvorsorge.) und "Redistribution" (gerechtere Verteilung zwischen den Geschlechtern). Die Anzugstellenden bitten die Regierung zu prüfen und zu berichten, mit was für Massnahmen der Kanton Basel-Stadt Vorreiter bei der Anerkennung, Entschädigung und gerechterer Verteilung unbezahlter Care-Arbeit werden kann:
- Es gilt abzuklären, was für innovative Massnahmen in anderen Ländern, Kantone und Städten gefunden worden sind und was davon in Basel-Stadt umgesetzt werden könnte
- Es soll ein Gesamtkonzept mit Massnahmen zu den drei "R"s (siehe oben) ausgearbeitet werden
- Es gilt die Möglichkeit zu prüfen, über die Abbildung des Werts der unbezahlten Care-Arbeit im Wirtschaftsbericht des Kantons
Es sind folgende Beispiele von Massnahmen zu prüfen und weitere vorzuschlagen:
- Verbindliche und bessere Anerkennung bei der Care-Arbeit erworbenen Kompetenzen für Wiedereinsteiger*innen bei der Einstellung, Lohneinstufung aber auch in der Altersvorsorge, auch - soweit kantonal möglich – finanzieller Natur
- Anreize/Massnahmen, die eine gleichwertige Verteilung der unbezahlten Care-Arbeit auf die Geschlechter, z. B. in Form zeitlicher und finanzieller Entlastung und einer Elternzeit, Förderung von Teilzeitarbeit für Männer
- Bessere Bedingungen zur Vereinbarkeit von Betreuungsarbeit von pflegebedürftigen Angehörigen und Erwerbsarbeit wie z. B. in Form von zeitlicher Entlastung, beispielsweise durch zu erhaltene Betreuungszeit.