Anzug betreffend Universitätszugang für Spät- und Wiedereinsteigende an der Universität Basel

In Basel sollen Über-30-Jährige auch ohne Matur an die Uni gehen können. Vorbild sind die Unis Bern und Fribourg, die bereits solche Programme haben. Dazu habe ich folgenden Vorstoss eingereicht:

Edibe Gölgeli

Edibe Gölgeli

Gut ausgebildete Fachkräfte sind derzeit auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gesucht. Verschiedene Branchen kämpfen mit einem starken Fachkräftemangel. Entsprechend benötigt es zunehmend hochqualifiziertes Personal mit einem Hochschulabschluss. Dieser soll nicht zwingend als lückenlose Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit erfolgen. Ein Hochschulstudium ermöglicht eine Aus- und Weiterbildung der Kompetenzen für Spät- und Wiedereinsteiger*innen. Die Zulassungsbedingungen an der Universität Basel sind jedoch nicht danach ausgerichtet. Die lebenslange Weiterbildung und Flexibilität wird für die Erhaltung der Berufschancen von Personen in der Schweiz immer wichtiger, auch angesichts des aktuellen Fachkräftemangels. Verschiedenen Personengruppen wird derzeit der Spät- oder Wiedereinstieg erschwert oder verunmöglicht:

- Personen aus “bildungsfernen Haushalten” müssen die Möglichkeit erhalten, sich nach einer Berufslehre weiterzubilden.

- Der berufliche Wiedereinstieg ist für Eltern, insbesondere für Mütter, nach der Phase der Kindererziehung nach wie vor nicht befriedigend gelöst.

- Die ausländischen Vorbildungsausweise werden in der Schweiz nur teilweise von Universitäten anerkannt.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Basel ist in der Regel ein anerkannter Maturitätsausweis. An verschiedenen Schweizer Universitäten, wie den Universitäten Bern und Fribourg werden bereits Ausnahmen zugelassen. So werden bei Personen über 30 Jahren und ohne Schweizer Maturitätsausweis das Vorhandensein von grundlegenden fachspezifischen Fähigkeiten für den angestrebten Studiengang durch ein Aufnahmeverfahren mit einer fachspezifischen Prüfung beurteilt. Für die Spät- und Wiedereinsteiger*innen ist es verfehlt, das formalisierte Maturitätsstudium als zentrales Zulassungsinstrument zu verwenden. Vielmehr sollten für Personen ab dem Alter von etwa 30 Jahren die fachspezifischen Voraussetzungen für einen universitären Ausbildungsgang auch durch eine geeignete Aufnahmeprüfung, durch Berufspraxis, Familienverantwortung, Auslandsaufenthalte u. ä. nachgewiesen werden können.

Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu den Zulassungsbedingungen Sache der Kantone bzw. der Hochschulen und daher bitten die Anzugstellenden die Regierung, zu prüfen und zu berichten,

- ob eine gesetzliche Regelung von Spät- und Wiedereinsteiger*innen zu Ausbildungsgängen über das Gesetz der Universität Basel errichtet werden soll. Wer mindestens 30 Jahre alt ist und sich über eine abgeschlossene Berufslehre oder über einen ausländischen Vorbildungsausweis, der nicht als äquivalent eingestuft wird, ausländische Hochschuldiplome etc. und Berufs- resp. Familienerfahrung ausweist, kann nach Bestehen einer auf die wesentlichen Anforderungen des entsprechenden Fachstudiums ausgerichteten Aufnahmeprüfung zum betreffenden Studiengang zugelassen werden.