Motion betreffend Ausweitung der Elternzeit für die bisher ausgeschlossenen Betriebe des Kantons Basel-Stadt

Die Schweiz steht im internationalen Vergleich bei der Elternzeit weit hinten: 14 Wochen Mutterschaft und gerade einmal zwei Wochen für den zweiten Elternteil – mehr gibt es nicht. Im OECD-Ranking gehört unser Land damit zu den Schlusslichtern. Umso wichtiger ist es, dass wir als fortschrittlicher Kanton mit eigenen Lösungen vorangehen und zeigen, dass moderne Familienpolitik möglich ist.

Edibe Gölgeli

Edibe Gölgeli

Während in den meisten Ländern Europas eine Elternzeit von mindestens 40 Wochen längst Tatsache ist, gewährt die Schweiz lediglich 14 Wochen Mutterschaftszeit und zwei Wochen Elternzeit für den zweiten Elternteil. Im Kanton Basel-Stadt wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Forderungen zur Elternzeit gestellt. Die Motion Gölgeli/Wyss (Nr. 19.5255.01) fordert das Modell «EKFF» (Eidgenössische Kommission für Familienfragen), das insgesamt 38 Wochen vorsieht und seit 2020 als Anzug hängig ist. Der Anzug Nicole Amacher (Nr. 23.5237.03) für die Einführung einer Elternzeit in Basel-Stadt auf der Variante «Freiwilligen Fondslösungen mit Staatsbeiträgen» wurde im Zuge der Annahme des «Basler Standortpaketes» im Parlament «nur» teilweise umgesetzt. Weiterhin hängig ist der Anzug Wyss/Gölgeli (Nr. 19.5255). Das Basler Parlament sieht bezüglich der Umsetzung der Elternzeit also noch Handlungsbedarf. Die Finanzierung einer freiwilligen Elternzeit von mindestens drei Wochen durch den Fonds «Umwelt und Gesellschaft» des Basler Standortförderungsgesetzes, war für die Kompromissfindung im Parlament sowie für viele Stimmbürger:innen ein wichtiges Element für die Zustimmung zum Standortpaket. Leider profitieren im Rahmen der Umsetzung des Standortpakets nicht alle Unternehmen in Basel-Stadt von einer finanziell unterstützten erweiterten Elternzeit, einige sind ausgeschlossen. So sieht der Fonds für Mitarbeiter:innen der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Betriebe keine Finanzierung der erweiterten Elternzeit von mindestens drei Wochen vor. Gerade bei den Spitälern und der Polizei, aber auch bei anderen staatsnahen Betrieben herrscht ein akuter Personalmangel. Diese Betriebe erleiden durch diese Ungleichbehandlung einen Nachteil und können ihre Personalunterbestände dadurch noch schlechter beheben. Die entstandene Ungerechtigkeit unter Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen im Kanton Basel-Stadt muss so rasch als möglich behoben werden. Da die Finanzierung nicht aus dem Fonds «Gesellschaft und Umwelt» erfolgen kann, soll die Finanzierung einer überobligatorischen Elternzeit (im gleichen Umfang wie ihn das Standortförderungsgesetz vorsieht) für alle Arbeitgeber:innen, die von der Finanzierung durch den Fonds «Gesellschaft und Umwelt» ausgeschlossen sind, aus dem ordentlichen Budget geregelt werden. Die Unterzeichner:innen dieser Motion fordern die baldmöglichste Umsetzung und damit der raschen Behebung der entstandenen Ungleichbehandlung bezüglich der Elternzeit im Kanton Basel-Stadt.