Diese Entwicklungen offenbaren ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Transparenz in der Politikfinanzierung, welches wir unserer Ansicht nach auch in Kanton Basel-Stadt nicht weiter ignorieren dürfen. In einer Demokratie haben die Bürger*innen das Recht zu wissen, welche Interessen hinter Wahl- oder Abstimmungskampagnen stehen. Eine transparente Politikfinanzierung stärkt die Demokratie und erhöht die Glaubwürdigkeit von Parteien, Politikerinnen und Politikern und unseren demokratischen Institutionen. Diese Transparenz schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für eine lebendige Demokratie unentbehrlich.
Der Regierungsrat wird gebeten, ein Gesetz für transparente Politikfinanzierung vorzuschlagen. Das Reglement soll mindestens folgende Aspekte umfassen:
- Gesetzliche Grundlage für eine Offenlegungspflicht für alle finanziellen Beiträge und alle geldwerten Leistungen an politische Parteien, Kampagnenkomitees, persönliche Wahlkomitees und sonstige Organisationen, die sich an kommunalen Abstimmungs- und Wahlkämpfen beteiligen. Zu den finanziellen Beiträgen zählen insbesondere Spenden, Mitgliederbeiträge, Mandats- und Parteisteuern und sonstige Zuwendungen.
- Für die pro Abstimmung/Wahl und pro Jahr summierten finanziellen Zuwendungen von juristischen Personen sowie von natürlichen Personen werden Schwellen formuliert, ab welchen die Offenlegungspflicht gilt. Die Annahme von anonymen Spenden ist verboten. Jedoch kann bei natürlichen Personen bis zu einem gewissen höheren Betrag als dem Schwellenwert auf deren Verlangen hin auf die Veröffentlichung ihrer Personendaten verzichtet werden.
- Zeitraum und Frist für die Offenlegungspflicht vor dem jeweiligen Urnengang.
- Zweckmässige und möglichst unbürokratische Regelungen zur Überprüfung der Offenlegungspflicht.
- Regelung zur Sanktionierung von Verletzungen der Offenlegungspflicht.
- Der Vorschlag des Regierungsrats soll im Einklang und kohärent mit einer allfälligen nationalen Gesetzgebung sein.
Umstritten ist, wo die Schwelle bzw. ggf. zwei Schwellen angesetzt werden, ab welcher die Offenlegungspflicht ohne Ausnahme gilt. Es sollen nicht Klein- und Kleinstbeträge offengelegt werden, da dies ein unnötiger Aufwand ist und für die Problematik der potentiellen Beeinflussung irrelevant wäre. Die Motionär*innen wollen sich hier noch nicht festlegen, der Regierungsrat soll Schwellen vorschlagen und diese sollen daraufhin Gegenstand der parlamentarischen Ausarbeitung sein.
April 2021
Edibe Gölgeli (64)