Anzug betreffend Doppelspurausbau der S6 in Riehen

Der Riehener Gemeinderat hat diesen Herbst öffentlichkeitswirksam gegen einen oberirdischen Doppelspurausbau Stellung genommen. Dieser würde durch das Dorfzentrum realisiert und ist Voraussetzung, dass ein Viertelstundentakt auf der Wiesental-Linie der S6 umgesetzt werden kann.

Edibe Gölgeli

Edibe Gölgeli

Ein oberirdischer Ausbau würde den Dorfkern Riehens stark tangieren. Es ist von daher verständlich, dass der oberirdische Ausbau auf Widerstand stösst. Bis jetzt scheinen kantonale und vor allem die federführende Bundesstelle wenig Gehör für das Anliegen zu finden, den Ausbau unterirdisch zu realisieren und ganz oder teilweise zu finanzieren. Einer bestehenden, nicht veröffentlichen Machbarkeitsstudie eines deutschen Unternehmens wird seitens der Gemeindebehörden offenbar nicht vertraut. Um der notwendigen Stärkung des S-Bahnverkehrs durch die Debatte um den Infrastrukturausbau in Riehen nicht zu verhindern, hält die Unterzeichnende es für notwendig, Massnahmen aufzuzeigen, um einen Ausbau in einem Rahmen zu gestalten, der für die Landgemeinde Riehen annehmbar ist. Die Unterzeichnende bittet den Regierungsrat im Sinne einer notwendigen und zeitlich dringenden Auslegeordnung zu prüfen und zu berichten,

- ob eine Tieferlegung der S-Bahn in Riehen technisch machbar ist und ob es hierfür eine neue Machbarkeitsstudie bedarf - was ihm zum jetzigen Zeitpunkt über die Vor- und Nachteile einer Tunnellösung gegenüber einem oberirdischen Doppelspurausbau bereits bekannt ist

- ob die Regierung bereit ist, beim Bundesamt für Verkehr darauf hinzuwirken, dass die DB Netz AG im Rahmen der sogenannten Leistungsphasen 1 & 2 neben der oberirdischen Ausbaulösung im Raum Riehen auch eine unterirdische Ausbaulösung / Tieferlegung prüft und plant

- ob die Regierung bereit ist, daraus entstehenden Kosten mitzutragen - welche Mehrkosten gegenüber einer oberirdischen Variante zu erwarten sind - welcher Mehrwert sich für die Gemeinde Riehen und für das Deutsche Bundeseisenbahnvermögen als Grundeigentümerin durch eine Tieferlegung ergeben würde - wie die Mehrkosten einer Tieferlegung allenfalls finanziert werden könnten

- ob der Regierungsrat es für möglich und denkbar hält, sich den Teil dieser Mehrkosten, der nicht durch Dritte gedeckt werden könnte, paritätisch mit der Gemeinde Riehen aufzuteilen.