Schriftliche Anfrage bezüglich Koordinierte Leistungen bei Assistenzleistungen von Menschen mit Behinderung*

Diese schriftliche Anfrage wurde erstellt aus der Resolution des Behindertenparlaments Basel-Stadt 2023

Edibe Gölgeli

Edibe Gölgeli

Menschen mit Behinderungen können, wenn sie nicht in einem Heim leben wollen, den Assistenzbeitrag des Bundes beantragen. Sie erhalten diesen in der Regel mit oft zu wenigen gesprochenen Stunden. Damit verbunden ist zudem die Verantwortung, die Assistenzpersonen als Mitarbeitende anzustellen. Nicht selten sind gegen acht oder zehn Personen arbeitsrechtlich anzustellen. Assistenzbeziehende sind gezwungen, Kleinunternehmer zu sein. Es ist daher nicht erstaunlich, das nur gut 10% der für den Assistenzbeitrag berechtigten Personen diesen auch beantragen.

Für den Kanton Basel-Stadt ist es aber nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern auch eine sinnvolle Investition, Menschen mit Behinderung in ihrem selbstbestimmten Leben zu unterstützen, da Assistenzbeitrag beziehende Personen den Kanton nur bei den zusätzlichen Leistungen etwas kostet. Das gesamte Leistungsbezugssystem von Bund und Kanton ist sehr anspruchsvoll und kompliziert. Aus diesem Grund müssen Assistenznehmende, die einen entsprechenden Bedarf haben, beraten und konstant unterstützt werden.

Die Regierung ist gebeten, die folgenden Fragen bezugnehmend auf die Resolution des 1. Behindertenparlaments vom 2. Dezember 2023 zu beantworten:

  1. Wie können Menschen mit Behinderungen motiviert werden, den Assistenzbeitrag zu beziehen und sich damit ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen?
  2. Wie können Menschen mit Behinderungen mit dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Wohnen bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung unterstützt werden?
  3. Wie können selbständig lebende Menschen mit Behinderungen dauerhaft als autonome Leistungsbeziehende in ihrer anspruchsvollen persönlichen Administration (Leistungsansprüche Sozialversicherungen und Kanton, Steuern) unterstützt werden?
  4. Wie können selbständig lebende Menschen mit Behinderungen dauerhaft als autonome Leistungsbeziehende in ihrer Rolle als Arbeitgebende unterstützt werden?
  5. Wie können selbständig lebende Menschen mit Behinderungen dauerhaft als autonome Leistungsbeziehende in ihrer Rolle als Arbeitgebende bei der Suche nach geeigneten Assistenzpersonen unterstützt werden?
  6. Hält der Kanton den Aufbau eines Pools von Assistenzpersonen in Form eines Projektes oder eines Leistungsauftrages als sinnvoll an? Wenn ja, in welcher Form und ist er bereits, diesen finanziell zu ermöglichen? Wenn nein, weshalb?